The Future of Bible Study Is Here.
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Taufe, taufen.
1) Als Johannes der Täufer mit dem Ruf zur Buße auftrat, verband er mit seiner prophetischen Predigt die Taufe, d. h. die Untertauchung im Jordan, Matth. 3, 6.
Die Wahl dieser, die Reinigung der Seele abbildenden symbolischen Handlung lag vom Alten Testament her nahe genug. In den dort gegebenen Reinigungsvorschriften, zum Beispiel 2Mos. 19, 10; 3Mos. 14, 8f.; 3Mos. 15, 15. 3Mos. 15, 13. 3Mos. 15, 18; 3Mos. 17, 16; 3Mos. 22, 6; 4Mos. 19, 19; Esr. 6, 20, war schon die leibliche Reinheit zugleich Abbild der innerlichen Reinheit der Seele. Noch ausdrücklicher hatten die Propheten leibliche Waschung als Bild der sittlichen Reinigung gebraucht, Jes. 1, 16; Jes. 4, 4; Sach. 13, 1, insbesondere hatte Hesekiel eine der Geistesausgießung der künftigen Gnadenzeit vorausgehende Reinigung geweissagt, Hes. 36, 25. Darum haben wir nicht nötig, an eine Entlehnung dieses Gebrauchs von den Essäern, welche wiederholte Waschungen der Aufnahmesuchenden in der Probezeit vorschrieben, oder von der jüdischen Proselytentaufe, welche an unreinen Heiden vollzogen wurde und deren Alter überdies ungewiss ist, oder gar von indischen Sekten (Renan) zu denken.
Über die Bedeutung der Johannestaufe sagt das Neue Testament, sie sei eine Taufe zur Buße, Matth. 3, 11, oder eine Taufe der Buße zur Sündenvergebung, Mark. 1, 4; Luk. 3, 3, gewesen. Sie enthielt die Anerkennung sündiger Unreinheit, die Bitte an Gott um Reinigung und den Vorsatz der Sinnesänderung. Sie hat so vorwiegend das Gepräge eines menschlichen Tuns, nicht das einer göttlichen Gabe, eine für das Kommen des Gottesreichs erst vorbereitende, noch nicht in dasselbe einführende Wirkung; auf die Geistesmitteilung kann sie als auf eine zukünftige erst hinweisen, Matth. 3, 11; Joh. 1, 26. Joh. 1, 33; Apg. 1, 5 und namentlich Apg. 19, 2–6.
— 2) Indem Jesus zu Johannes an den Jordan kommt und sich taufen lässt, will er nicht etwa bezeugen, dass auch er der Buße und Sündenvergebung bedürfe, er will auch nicht bloß in die Gemeinschaft derer eintreten, welche auf das Kommen des Gottesreichs warten, sondern er will seine Bereitschaft ausdrücken, durch Hingabe seines Naturwillens und Eigenlebens alle Gerechtigkeit zu erfüllen (Gess), Matth. 3, 15.
Es tritt uns hier ein neuer beachtenswerter Zug in der Symbolik der Taufe entgegen, wornach sie die Hingabe des natürlichen Willens und Lebens in den Tod abbildet. Von diesem Gesichtspunkt aus wird verständlich, wie Jesus auch die wirkliche Vollziehung dieser Lebenshingabe in seinem Leiden und Sterben eine Taufe nennen kann, der er sich unterwerfen müsse, Matth. 20, 22; Mark. 10, 38; Luk. 12, 50. An diese sinnbildliche Bedeutung der Taufe knüpft auch namentlich Paulus an, Röm. 6, 3ff. Dieser Selbsthingabe entspricht nun als Gabe Gottes Jesu Salbung mit dem heiligen Geiste zur Ausrichtung seines messianischen Berufs, Matth. 3, 16. So bringt Jesus die Johannestaufe, — die er nicht bloß selbst empfängt, sondern auch eine Zeit lang durch seine Jünger fortführt, Joh. 3, 22; Joh. 4, 1. Joh. 4, 2, — zu ihrer Vollendung, indem sie zuerst an ihm selbst zur Geistestaufe wird.
— 3) Der christlichen Taufe ist es wesentlich, dass sie auf den Namen Jesu Christi geschieht, Apg. 2, 38; Apg. 8, 16; Apg. 10, 48; Röm. 6, 3; 1Kor. 1, 13, wie sie auch auf Christi Einsetzung ruht, Matth. 28, 18ff.
Es tritt hier zu dem negativen Moment der Buße das positive des glaubensvollen Bekenntnisses zu Christus. Wie es von den Israeliten heißt, sie seien unter (richtiger: auf) Mose getauft worden, 1Kor. 10, 2, d. h. auf Grund ihrer Gnadenerfahrung beim Durchgang durch das Rote Meer in einem Verhältnis vertrauensvoller Zugehörigkeit zu Mose gestanden, so bezeichnet und begründet die christliche Taufe ein Verhältnis vertrauensvoller Zugehörigkeit zu Christus. Sachlich dasselbe ist es, wenn der Taufbefehl die Taufe auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vorschreibt, Matth. 28, 19, denn mit dem Bekenntnis zu Christus ist das Bekenntnis zum dreieinigen Gott gegeben, das letztere ist nur die Auseinanderlegung dessen, was im ersteren (implizite) enthalten ist.
Ist so die Taufe vonseiten des Menschen ein Buß- und Bekenntnisakt — ein Gesichtspunkt, den auch 1Petr. 3, 21 zum Ausdruck bringt, wo die Taufe die Bitte um ein gutes Gewissen an Gott (nicht: Bund eines guten Gewissens mit Gott) heißt —, so ist sie vonseiten Gottes ein Gnadenakt: die Gnade, welche Gott dem Bußfertigen und Gläubigen verleiht, wird durch die Taufe dem Einzelnen verbürgt und zugeeignet. Demgemäß knüpft sich an die Taufe vor allem die Vergebung der Sünden, Apg. 2, 38; Apg. 22, 16; 1Kor. 6, 11; Eph. 5, 26; Hebr. 10, 22, und der Eintritt in die Kindschaft Gottes, Gal. 3, 26f. Wenn die evangelische Kirche dabei im Gegensatz gegen die katholische betont, dass nicht die innerliche Krankheit, sondern die Zurechnung der Erbsünde (wie die der Tatsünden) durch die Taufe aufgehoben werde, so hat sie das gute biblische Recht auf ihrer Seite.
Weiter besteht die Gnadenwirkung der Taufe in der Gabe des Heiligen Geistes, Apg. 2, 38; 1Kor. 12, 13; Tit. 3, 5, der in dem Getauften das Werk der sittlichen Erneuerung vollbringt. Diese beiden Stücke finden ihre Ergänzung in dem dritten, dass, wie Paulus am eingehendsten ausführt, sich in der Taufe der Eintritt in die Lebensgemeinschaft mit Christus vollzieht. Wer getauft ist, hat Christus angezogen, Gal. 3, 27, er ist in die Gemeinschaft seines Todes und seiner Auferstehung versetzt, der alte sündige Mensch ist in den Tod dahingegeben, und ein gereinigter neuer Mensch hervorgegangen, Röm. 6, 3ff.; Kol. 2, 12. So vollzieht sich in der Taufe eine Neuschöpfung, sie ist das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung durch den Heiligen Geist, Tit. 3, 5, vergleiche Joh. 3, 5. Versetzt die Taufe in Lebensgemeinschaft mit Christus, so gliedert sie den Getauften eben damit auch ein in die Gemeinde der Gläubigen, den Leib Christi, 1Kor. 12, 13; Eph. 4, 5.
— Dass nach biblischer Anschauung der Taufhandlung nicht bloß sinnbildliche Bedeutsamkeit, sondern gnadenvermittelnde Wirksamkeit zukommt, lässt sich nicht bezweifeln.
Doch wäre es irrig, darum an eine dem Taufwasser anhaftende Wunderkraft zu denken; vielmehr führt die Betonung des Glaubens, Mark. 16, 16; Gal. 3, 26f., und des Bekenntnisses, Hebr. 10, 22f., darauf, das Wirksame nicht sowohl in einem einzelnen Bestandteil, sondern in der ganzen Handlung zu sehen, sofern diese im Vertrauen auf das Verheißungswort und im Gehorsam gegen das Befehlswort Christi geschieht und in ihr göttliche Gnadenanbietung und menschlicher Glaube zusammentreffen.
— Sofern die Taufe sich nicht (wie die mancherlei Taufen des jüdischen Gesetzes, Hebr. 9, 10) bloß auf einzelne Verunreinigungen bezieht oder nur einzelne Gnadengaben vermittelt, sondern eine alle Sünden umfassende Vergebung und eine auf das ganze Leben sich erstreckende Neuschöpfung in sich schließt, ist sie nicht wiederholbar.
Der Getaufte, der in Sünde gefallen ist, soll durch Buße den Rückweg suchen zu der ihm in der Taufe zugeeigneten Gnade.
— 4) Recht und Pflicht der Kindertaufe ist trotz der Einwendungen der Baptisten in der christlichen Kirche festgehalten worden.
Es ist zwar richtig, dass in der Schrift die Taufe der Kinder nicht ausdrücklich geboten ist. Allein die Allgemeinheit des Taufbefehls, der alle Völker zu taufen gebietet, legt es immerhin nahe, dass die Taufe von Kindern nicht ausgeschlossen sein sollte; ein solcher Ausschluss hätte ja umso eher einer ausdrücklichen Erwähnung bedurft, als die Vollziehung der Beschneidung an den Kindern voraussichtlich auch zur Taufe von Kindern auffordern musste. Wenn ferner die baptistische Anschauung sich auf das Voranstehen des Lehrens vor dem Taufen in Luthers Übersetzung des Taufbefehls berufen will, so wird dieser Grund hinfällig, da nach dem Grundtext der Befehl lautet: machet alle Völker zu Jüngern, indem ihr sie tauft … und lehrt usw. Richtig ist wohl auch, dass im Neuen Testament die Taufe von Kindern nicht ausdrücklich bezeugt ist, allein wenn Apg. 10, 44. Apg. 10, 47f.; Apg. 16, 15. Apg. 16, 33; 1Kor. 1, 16 die Taufe ganzer Familien berichtet wird, so ist auch hier der Einschluss der Kinder wahrscheinlicher als ihr Ausschluss. Auch kann man sich zugunsten der Kindertaufe auf die Aussprüche Jesu berufen, in welchen er den Kindern die rechte Empfänglichkeit zur Aufnahme des Reiches Gottes und seiner Gaben zuschreibt, Matth. 18, 3; Matth. 19, 14.
Am schwersten scheint der Einwand, dass die Kinder mit dem Mangel eines entwickelten und vertieften Gewissens und eines bewussten Glaubens auch der Fähigkeit zur Aneignung der göttlichen Gnadengüter entbehren, und wir werden uns demselben nicht mit der Auskunft entziehen dürfen, dass Gott im Akt der Taufe selbst diesen Glauben wecke, da uns für sie jede biblische Begründung abgeht. Was aber jener Einwand nicht beachtet, ist, dass Gottes Gnade unserer Empfänglichkeit vorangeht, dass sie also auch wohl schon zu einer Zeit an uns wirksam werden kann, in welcher uns die Voraussetzungen zu ihrer vollen inneren Aneignung noch fehlen. Demgemäß kann auch die dem Kinde schon vor dem Erwachen von Buße und Glauben in der Taufe zugeeignete Gnade grundlegend sein für die Wiedergeburt, wenn gleich sich diese erst im Lauf des bewussten Lebens vollendet. Hüten wir uns also nur, von dem getauften Kind schon die vollen Prädikate eines zu bewusster Sündenerkenntnis und bewusstem Glauben gekommenen Christen auszusagen, so gibt sich in der Kindertaufe die Natur der göttlichen Gnade, welche uns sucht, ehe wir sie suchen, welche dem Glauben entgegenkommt, nicht erst von ihm erworben wird, ihren klarsten Ausdruck.
— Indem die abendländische Kirche das ursprüngliche Untertauchen des Täuflings in Rücksicht auf die klimatischen Verhältnisse mit der Besprengung vertauscht hat, hat sie von einer gewiss nach Analogie von Mark. 2, 27 ihr zustehenden Freiheit Gebrauch gemacht.
— Eine der ältesten christlichen Zeit eigentümliche Sitte wird 1Kor. 15, 29 erwähnt: sich „über den Toten“ oder richtiger: für die Toten taufen zu lassen. Es scheint in Korinth und anderen Gemeinden nicht selten vorgekommen zu sein, dass man sich stellvertretend für solche Angehörige taufen ließ, welche Christen zu werden wünschten, aber gestorben waren, ehe sie die Taufe hatten erlangen können. Beweist diese Sitte, welche der Apostel erwähnt, ohne über ihren Wert ein Urteil zu fällen, immerhin eine Hochschätzung der Taufe, so ist es doch dem Glauben an den Reichtum der göttlichen Gnade gemässer ihm zu vertrauen, dass er noch andere Wege hat, solche zum Heil zu führen, die ohne ihre Schuld der Taufe entbehrten.
— Weiteres siehe Kirchenlexikon II. S. 799ff.; 948f.
O. Kirn.
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About Calwer Bibellexikon: Biblisches Handwörterbuch illustriertDas Calwer Bibellexikon ist einer der bekanntesten Namen unter den deutschsprachigen Bibellexika. Laut Vorwort ist es als ein Handbuch für den nachdenkenden Bibelleser, Geistlichen oder Religionslehrer gedacht. Das Nachschlagewerk soll es dem Leser ermöglichen, ein „eben gelesenes Bibelwort als ein Glied in das ganze Gebäude seiner biblischen Anschauungs- und Gedankenwelt“ einzufügen. Der Herausgeber Paul Zeller merkt zudem an, das Werk sei „in dem einen Geist demütiger Ehrfurcht vor dem Worte Gottes und herzlicher Liebe zu der heiligen Schrift“ entstanden (Vorwort 2. Aufl.). Das Calwer Bibellexikon erschien zum ersten Mal im Jahr 1884, die zweite Auflage 1893, beide erfreuten sich großer Nachfrage. Die hier verfügbare dritte Auflage (1912) ist das Ergebnis einer umfassenderen Umarbeitung und teils auch Verkürzung. Der Herausgeber und die Mitwirkenden stammten zumeist aus der Württembergischen Landeskirche und der Schweiz. Bekannt war es auch unter dem alternativen Titel „Biblisches Handwörterbuch, illustriert“. |
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